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AGB der Firma Baumpflege Palm

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Garten- und Landschaftspflege

 

  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen

  Baumpflege Palm und dem Kunden.

 

§ 1 Geltung der Bedingungen 

  1. Für die Geschäftsbeziehungen mit meinem Kunden, auch für die Erteilung von Auskünften und Beratungen durch mich oder meiner Mitarbeiter, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sie bei späteren Vertragsabschlüssen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Entgegengesetzte Geschäftsbedingungen unseres Kunden sind nur dann für mich bindend, wenn sie von mir schriftlich anerkannt werden und die wir nicht schriftlich anerkennen, sind unverbindlich auch wenn wir ihnen nicht widersprechen

  3. Abweichungen von meinen AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder ich sie ausdrücklich anerkenne.

 

§ 2 Angebote

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen wenn sie schriftlich bestätigt   sind.  Für Lieferungen, in Art und Umfang, gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Da Arbeiten in der Garten- und Landschaftspflege witterungsabhängig sind, können sich Ausführungstermine wegen des Wetters verschieben. Ich übernehme keine Haftung für die daraus  resultierenden Terminverschiebungen.

  2. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

  3. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsabschluß von dem Inhalt der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen durch mündliche oder schriftliche Zusagen abzuweichen oder zu ergänzen.

  4. Das Unternehmen Baumpflege Palm hält sich an das Angebot bis 6 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

  5. Sämtliche Angebotspreise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

§ 3 Leistungen 

  1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung.

  2. Baumpflege oder Baum Fällungen werden nach den natürlichen Vorgaben, örtlichen Gegebenheiten, Situationen die sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben und je nach Witterung und daraus resultierenden Arbeitsanfall ausgeführt.

  3. Wir führen keine Baumpflegemaßnahmen durch um die Frucht- oder Samenbildung am Baum zu gewährleisten oder gar zu verbessern.

  4. Das durch Baumfällungen oder Baumpflege anfallende Stammholz, und stärkere Astholz ( ab 6 cm Durchmesser ) wird von uns verwaltet und ist bereits im Angebot berücksichtigt wenn nicht §1 Abs. 3 zu trifft.

  5. Sämtliche Arbeiten werden nach Maßgabe dieser AGB und nach den anerkannten Regeln und Techniken ausgeführt.

  6. Der Arbeitsplatz wird nach den örtlichen Gegebenheiten gereinigt und wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Rechenrein verlassen. Baumpflege und Baum Fällung erfolgen im Rahmen geltender Verordnung, nach fachlichen Grundsätzen und pflichtgemäßen Ermessen der Firma Baumpflege Palm.

 

§ 4 Gewährleistung für Mängel

Das Unternehmen Baumpflege Palm übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zu Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, nach  §3  Abs. 2 dieser AGB den Regeln entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich das Unternehmen Baumpflege Palm, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Der Auftragsgeber haftet gegenüber Dritten bei Gefahren der Arbeiten und diese Haftung des Auftragsgebers beschränkt sich auf eine verschuldensabhängige Haftung. Für einen vom Auftraggeber beauftragten Gutachter übernehme ich keine Kostenerstattung oder auch Kostenanteile.

 

§ 5 Sonstige Haftung

Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen Baumpflege Palm  sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der Firma Baumpflege Palm oder durch fahrlässige Verletzung einer Hauptleistungspflicht entstanden.

 

§ 6 Abnahme

Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistungen angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 12 Werktagen gemeinsam mit der Firma Baumpflege Palm durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ausfertigungsdatum der Schlussrechnung. Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen.

  

§ 7 Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu überweisen, wenn nicht anders vermerkt.

  2. Abschlagzahlungen können nach Stand der Arbeiten gestellt werden.

  3. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.

  4. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen so ist die Firma Baumpflege Palm verpflichtet, bei der ersten Mahnung 5,00 € und bei der zweiten Mahnung 10,00 € geltend zu machen.​

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0151 56985473

©2022 John Palm

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